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   OLG Karlsruhe, 30.10.1997 - 2 UF 10/97   

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https://dejure.org/1997,7371
OLG Karlsruhe, 30.10.1997 - 2 UF 10/97 (https://dejure.org/1997,7371)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.10.1997 - 2 UF 10/97 (https://dejure.org/1997,7371)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Oktober 1997 - 2 UF 10/97 (https://dejure.org/1997,7371)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1610 Abs. 2, § 1603 Abs. 1
    Ausbildungsunterhalt, Verhältnisse wirtschaftliche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.10.1986 - IVb ZR 68/85

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.1997 - 2 UF 10/97
    Eventuelle Verluste aus Vermietung und Verpachtung kürzen anders als im Steuerrecht unterhaltsrechtlich das sonstige Einkommen nicht (vgl. BGH, FamRZ 1987, 36, 37; 913, 916; Wendl/Gerhardt, aa0., § 1 Rn. 202).

    Dafür bleiben auch die steuerlichen Vorteile aus Verlusten bei der Einkommensberechnung unberücksichtigt (vgl. BGH, FamRZ 1987, 36 ; 913, 915).

  • BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76

    Finanzierung der Berufsausbildung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.1997 - 2 UF 10/97
    Als angemessene Vorbildung zu einem Beruf ist eine Berufsausbildung zu verstehen, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kindes am besten entspricht, ohne daß es insoweit auf Beruf und gesellschaftliche Stellung der Eltern ankommt, und die sich hinsichtlich ihrer Finanzierung in den Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eitern hält (BGH, FamRZ 1977, 629).
  • BGH, 30.11.1994 - XII ZR 215/93

    Anspruch des Kindes auf Ausbildungsunterhalt für den Besuch der Fachoberschule

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.1997 - 2 UF 10/97
    In Einzelfällen ist in der Rechtsprechung und im Schrifttum bei eingeschränkten wirtschaftlichen Verhältnissen und besonders kostspieligen Ausbildungsgängen bereits die Berechtigung verneint worden: z.B.: für einen Privatschulbesuch (vgl. OLG Hamburg, FamRZ 1986, 382 ), für zusätzliche Ausbildungen wie für den Besuch einer Fachoberschule nach absolvierter Lehre (vgl. BGH, FamRZ 1995, 416 ), bei später Aufnahme eines Studiums zu einem Zeitpunkt, in dem die Unterhaltsverpflichteten mit einer Unterhaltslast selbst nicht mehr rechnen mußten oder sich bereits im rentennahen Alter befanden (vgl. Schwab/Borth, aa0., Rn. 76) oder für ein besonders aufwendiges Studium mit Auslandsaufenthalt (vgl. Schwab/Borth, aa0., Rn. 75).
  • BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 83/88

    Umfang des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt bei Verzögerung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.1997 - 2 UF 10/97
    Soweit der Kläger die 12. Klasse wiederholt hat, kann ihm die Verzögerung wegen der schwierigen häuslichen Verhältnisse nicht angelastet werden (vgl. BGH, FamRZ 1990, 149, 150).
  • OLG Hamburg, 25.11.1985 - 2 WF 147/85

    Ausbildungsunterhalt; Kosten einer privaten Realschule; Wirtschaftliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.1997 - 2 UF 10/97
    In Einzelfällen ist in der Rechtsprechung und im Schrifttum bei eingeschränkten wirtschaftlichen Verhältnissen und besonders kostspieligen Ausbildungsgängen bereits die Berechtigung verneint worden: z.B.: für einen Privatschulbesuch (vgl. OLG Hamburg, FamRZ 1986, 382 ), für zusätzliche Ausbildungen wie für den Besuch einer Fachoberschule nach absolvierter Lehre (vgl. BGH, FamRZ 1995, 416 ), bei später Aufnahme eines Studiums zu einem Zeitpunkt, in dem die Unterhaltsverpflichteten mit einer Unterhaltslast selbst nicht mehr rechnen mußten oder sich bereits im rentennahen Alter befanden (vgl. Schwab/Borth, aa0., Rn. 76) oder für ein besonders aufwendiges Studium mit Auslandsaufenthalt (vgl. Schwab/Borth, aa0., Rn. 75).
  • OLG Frankfurt, 30.12.1987 - 1 UF 149/87

    Freiberufler; Unterhaltsrechtliches Einkommen; Zinsleistungen; Tilgungsleitungen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.1997 - 2 UF 10/97
    Tilgungsleistungen können nicht berücksichtigt werden, da mangels anderen konkreten Vorbringens über die Verwendung der Darlehen, davon auszugehen ist, daß sie der Abzahlung der Finanzierung der Immobilien bzw. von Vermögensgegenständen und damit der Vermögensbildung des Beklagten dienen (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 1988, 1054 ; Wendl/Gerhardt, aa0., § 1 Rn. 201).
  • OLG Schleswig, 24.09.1985 - 8 UF 106/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.1997 - 2 UF 10/97
    e) Es kann dahinstehen, ob für sich der Besuch eines Gymnasiums, ohne daß er zu einem bestimmten Beruf führt, ohne weiteres zu einer berechtigten Berufsausbildung gehört (so wohl OLG Schleswig, FamRZ 1986, 201).
  • OLG Frankfurt, 26.08.1986 - 2 WF 186/86

    Erwerbsobliegenheit eines volljährigen Kindes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.1997 - 2 UF 10/97
    Nur ein volljähriges Kind, das sich nicht einer berechtigten Berufsausbildung unterzieht oder den Schulbesuch einstellt, trifft die Obliegenheit zur Ausnutzung seiner Arbeitskraft, wobei dann auch einfachste Arbeiten als ungelernter Arbeiter zumutbar sind (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 1987, 188 ).
  • OLG Karlsruhe, 14.09.2000 - 2 UF 7/00

    Ausbildungsunterhalt - Unterhaltsanspruch für zweite Ausbildung -

    Dies entspricht der allgemeinen Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. nur Wendl/Scholz, a. a. O., § 2 Rn. 350) und auch der Auffassung des Senats in ständiger Praxis (vgl. z. B. Urteil vom 30.10.1997, 2 UF 10/97).
  • OLG Rostock, 26.03.2009 - 10 UF 168/08

    Unterhaltspflicht gegenüber einem volljährigen Kind: Obliegenheit zur zeitlichen

    Das gilt nicht nur bei einer Unterhaltspflicht gegenüber Minderjährigen, sondern auch bei einem Anspruch eines volljährigen nicht privilegierten Kindes auf Ausbildungsunterhalt gemäß § 1610 Abs. 2 BGB (OLGR Karlsruhe 1998, 271, 272).
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